Diskussion zum Thema Menschenrechte

When:
May 8, 2014 @ 17:15 – 19:45
2014-05-08T17:15:00+00:00
2014-05-08T19:45:00+00:00

Das Menschenrecht (I):
Rechtfertigung bürgerlicher Herrschaft mit der „Natur“ der Beherrschten

Es heißt, jeder Mensch habe, auch wenn er vielleicht im Einzelfall sonst nicht viel mehr hat, auf jeden Fall ein paar Rechte: Menschenrechte. Nach allgemeiner Auffassung ist deren wichtigste Eigenschaft, dass sie auch und gerade  für den Staat bindend seien, der ja ansonsten die Instanz ist, die bestimmt, welche Rechte und Pflichten wem zukommen.

In den Menschenrechten soll also nicht weniger als eine Dienstvorschrift für die Ausübung hoheitlicher Gewalt vorliegen. Nach ebenso allgemeiner Auffassung ist das eine hervorragende Sache, weil der Mensch sonst schutzlos der Allmacht staatlicher Gewalt ausgeliefert sei. Mit dem Menschenrecht aber seien Staaten bzw. deren Amtsträger bei der Ausübung der ihnen übertragenen Amtsgewalt auf bestimmte Verfahren und Grenzen verpflichtet. So groß ist die allgemeine Freude über die Selbstverpflichtung moderner demokratischer Staaten auf die Einhaltung dieser menschlichen Naturrechte, dass sie sich durch die paar Fragwürdigkeiten nicht trüben lässt, die in dieser humanistischen Idee natürlicher Gattungsrechte immerhin auch enthalten sind:

• Die Natur soll den Menschen mit einer handvoll Schutzrechten vor staatlicher Willkür ausgestattet haben: Woher weiß die Natur, dass der Mensch einem Staat unterworfen ist? Und wie kommt sie darauf, dass der von sich aus die Leute zu unterjochen trachtet, wenn ihm keine Schranken gesetzt sind?

• Eine vollständige Verschonung vor staatlicher Gewalt versprechen auch die Menschenrechte nicht. Aber welches Maß an Schonung vor staatlicher Gewalt soll denn der Natur des Menschen entsprechen?

• Ein moderner Staat lobt sich dafür, dass er das Menschenrecht einhält. Nur: Wenn schon der Staat ohne menschenrechtliche Fesselung ein einziger unmenschlicher Willkürapparat sein soll -– spricht das dann wirklich für ihn?

• Und wenn der Staat für die Menschen nur dadurch überhaupt erträglich sein soll, dass das Menschenrecht ihm so manches verbietet – sollte das nicht ein paar Zweifel an dem aufkommen lassen, was er sich im übrigen so alles erlaubt?

Vielleicht ist ja die große aufklärerische Idee eines menschlichen Naturrechts, das staatliche Gewalten bindet, tatsächlich nicht mehr als eben dies: theoretisch eine einzige Paradoxie und praktisch zu nichts anderem nütze als zur Verherrlichung genau der Gewalt, die neuzeitliche Staaten für die Durchsetzung ihrer Zwecke für angebracht halten.

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