CORONA / COVID-19: Veranstaltungen ab 01. Juli 2021

›› Allgemeine Informationen zum Besuch von Veranstaltungen im Spektral ‹‹

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Für alle Besucher*innen, Veranstaltungsteilnehmer*innen und Veranstalter*innen gelten ab dem 01. Juli 2021 grundsätzlich folgende Regeln:

3G Nachweis

Alle Personen (über 12 Jahre) müssen einen geeigneten Nachweis erbringen.

Als Nachweis gilt:
negatives Testergebnis durch
– Antigen-Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist und in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (Wohnzimmertest mit Onlineerfassung des Testergebnisses)
– Antigen-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist (Teststraße, Apotheke, etc.)
– PCR-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 72 Stunden ist. (Teststraße, etc.)

Nachweis über eine Genesung in den letzten 180 Tagen mittels ärztlicher Bestätigung

ein Nachweis über eine Impfung gilt bei
– einer Erstimpfung ab dem 22. Tag dieser Impfung, die nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf
– einer Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
– einer Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, sofern diese nicht länger als 270 Tage zurückliegt (Johnson & Johnson / Janssen Impfstoff);

Antikörpernachweis, der nicht älter als 90 Tage sein darf

Testung vor Ort: Kann ein*e Besucher*in keinen solchen Nachweis vorlegen, kann ausnahmsweise ein Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers bzw. der Betreiberin einer Kultureinrichtung durchgeführt werden. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
WICHTIG: Das Spektral hat keine Antigentests vorrätig! Diese Art der Testung sollte immer die Ausnahme bleiben!

Registrierungspflicht / Kontaktdatenerhebung

Alle Personen müssen sich im Eingangsbereich für jede Veranstaltung mit ihren Kontaktdaten in ein vorgefertigtes Formular eintragen. Die Formulare werden im Anschluss datenschutzkonform aufbewahrt und nach 28 Tagen vernichtet.

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